

Bestattungsvorsorge - klare Verhältnisse
Die Kosten für eine Bestattung müssen privat getragen werden. Wenn keinerlei Vorsorge getroffen wird, werden die Hinterbliebenen dafür aufkommen müssen. Dieser Sachverhalt wird auch Bestattungspflicht genannt. Wir wissen aus Erfahrung, dass diese Kosten manches Trauerhaus in finanzielle Bedrängnis bringen.
Es ist beruhigend, zu wissen, dass im Falle eines Falles alles geregelt ist. Wie Sie sich Ihre dereinstige Bestattung vorstellen und diese Wünsche finanziell so absichern, dass dafür vorgesehene Beträge beispielsweise nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden können, erläutern wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Sie können nahezu alles verfügen, sofern es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dies gilt beispielsweise auch für eine etwaige Bestattung im Ausland. Anonyme Bestattungswünsche müssen beispielsweise zu Lebzeiten verfügt werden. Grundsätzlich ist der erste Schritt, seine Vorstellungen so detailliert wie möglich festzuhalten.